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Betriebssanitätsdienst

Gemäß § 27 BGV A1 wird für Unternehmen mit mehr als 1500 anwesenden Versicherten oder mit mehr als 250 anwesenden Versicherten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle dies erfordert, mindestens ein Betriebssanitäter gefordert.

(Mit einzubeziehen sind bei der Berechnung auch kaufmännische Mitarbeiter)

Unsere Leistungen für Ihr Unternehmen:

- medizinische Erstversorgung von Verletzten oder Erkrankten

- ggf. Nachforderung weiterer Rettungskräfte

- Ausstattung Ihrer Erste Hilfe Einrichtungen


Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.