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Baustellensanitätsdienst

Gemäß § 27 BGV A1 ist auf Baustellen mit mehr als 100 anwesenden Versicherten ein Sanitätsdienst zu stellen.


Gerne besprechen wir den genauen Bedarf mit Ihnen. Alle durch uns eingesetzten Mitarbeiter sind erfahren in der Versorgung von Arbeitsunfällen und deren ordnungsgemäße Dokumentation.

Zu unseren Leistungen zählen unter anderem:

- Ermitteln eines individuellen Bedarfsplans

- Bereitstellung und Ausstattung eines Sanitätscontainers

- Besetzung des Sanitätscontainers

- u.v.m.


Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!