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Wann brauche ich einen Sanitätsdienst?

Öffentliche Veranstaltungen müssen bei der Ordnungsbehörde (Gemeinde, Landratsamt oder Stadt) angemeldet werden. Die entsprechende Behörde kann je nach deren Einschätzung einen Sanitätsdienst vorschreiben.

Auch ohne behördliche Auflagen kann es für den Veranstalter sinnvoll sein, einen Sanitätsdienst für sein Event zu stellen. Dies erhöht Ihren Schutz als Veranstalter vor rechtlichen Konsequenzen und vermittelt den Gästen zudem einen sicheren und professionellen Eindruck. Gerade bei Sportveranstaltungen können Vorschriften von Sportverbänden oder Vereinen einen Sanitätsdienst notwendig machen.
 

Wer entscheidet über die Stärke des Sanitätsdienstes?

Bei behördlichen Auflagen (Auflagen- oder Genehmigungsbescheid) wird die Anzahl der Einsatzkräfte bereits vorgeschrieben. In der Regel orientieren sich die Behörden am BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit bei Großveranstaltungen oder am Maurer-Schema. Ferner werden Erfahrungswerte aus früheren Veranstaltungen sowie das Gefährdungspotenzial berücksichtigt.

Sofern keine Auflagen ergangen sind, helfen wir gerne bei der Bemessung der Einsatzkräfte.


Wie finde ich einen geeigneten Sanitätsdienst?

Der günstigste Anbieter ist nicht immer der Beste!
Sanitätsdienste werden von einer Vielzahl an Organisationen und Unternehmen angeboten.

Häufig erreichen uns verzweifelte Anfragen, da der bereits gebuchte Sanitätsdienst kurzfristig abgesagt hat. Solche Situationen stellen den Auftraggeber vor große Probleme. Im schlechtesten Fall müssen Events abgesagt werden, wenn die Auflagen der Behörde nicht erfüllt werden können.

Daher ist es besonders wichtig, einen zuverlässigen Dienstleister an seiner Seite zu wissen. Mit Abgabe eines Angebotes garantieren wir für die ordnungsgemäße Betreuung Ihres Events.


Sanitäter = Sanitäter?

Nein! Wie in vielen Berufen, gibt es auch im Bereich der Notfallmedizin verschiedene Qualifikationsebenen:

Sanitätshelfer: 6-tägige Ausbildung, Kenntnisse über Basismaßnahmen der Notfallmedizin.

Rettungsdiensthelfer: In der Regel eine 480 Stunden dauernde Ausbildung mit 80 Stunden Rettungswachen- und 80 Stunden Klinikpraktikum.

Rettungssanitäter: Diese Ausbildung ist durch den Bund-Länder-Ausschuss geregelt und umfasst 520 Stunden. Rettungssanitäter können verantwortlich auf Krankentransportfahrzeugen und häufig als Fahrer des Rettungswagens eingesetzt werden.

Rettungsassistent: Berufsausbildung im Rettungsdienst, Dauer: 2 Jahre, Abschluss mit Staatsexamen. Der Rettungsassistent wird als Verantwortlicher auf dem Rettungswagen eingesetzt.

Notfallsanitäter: neue Berufsausbildung im Rettungsdienst, Dauer: 3 Jahre, Abschluss mit Staatsexamen. Der Notfallsanitäter wird als Verantwortlicher auf dem Rettungswagen eingesetzt.

Notarzt: (Fach-) Arzt mit Zusatzqualifikation in der Notfallmedizin


Wer führt Abtransporte von verletzten oder erkrankten Gästen durch?

Alle Abtransporte werden vom Sanitätsdienst bei der zuständigen Integrierten Leistelle (ILS) über die Notrufnummer 112 angemeldet. Diese entsendet nach Rücksprache mit dem Sanitätsdienst ein geeignetes Rettungsmittel.

Der Sanitätsdienst kann in der Regel keine Abtransporte durchführen, da für alle Transporte von Verletzten oder Erkrankten der öffentliche Rettungsdienst zuständig ist. Ferner wäre die Sicherstellung des Sanitätsdienstes für die Veranstaltung während des Transportes nicht mehr gegeben.


Wann brauche ich einen Sanitätsdienst für meinen Betrieb oder meine Baustelle?

Die DGUV schreibt nach § 27, DGUV Vorschrift 1 einen Betriebssanitäter vor wenn

  • mehr als 1500 anwesenden Versicherten
  • mehr als 250 anwesenden Versicherten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle dies erfordert,
  • mehr als 100 anwesende Versicherte auf Baustellen.


An wen wende ich mich, wenn ich einen oder mehrere Betriebssanitäter brauche?

Ob nur zur Urlaubs- oder Krankheitsvertretung, projektbezogen oder auch dauerhaft, stehen wir gerne für Ihre Anfrage zur Verfügung.